Verleihung anregen - Staatliche Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr

Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt

  • Die Bayerische Rettungsmedaille erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt.
  • Die Christophorus-Medaille (öffentliche Belobigung) wird für Rettungstaten verliehen, die ohne unmittelbare Lebensge-fahr, aber unter besonders schwierigen Umständen für den Retter ausgeführt worden sind.

Wer kann eine Medaille wo anregen?
Entsprechende Auszeichnungsvorschläge können bei jeder Bezirksregierung bzw. bei den jeweiligen Kreisbehörden in deren örtlichen Bereich die Rettungstat stattgefunden hat, formlos eingereicht werden z. B. beim Landratsamt Regensburg oder bei der Regierung der Oberpfalz.

Welche Angaben werden benötigt?
Die Anregung sollte - soweit vorhanden - folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Beruf des Retters,
  • Vor- und Zuname, Lebensalter, Beruf und Anschrift des oder der Geretteten,
  • eine kurze Würdigung der Persönlichkeit des Retters,
  • eine eingehende Schilderung der Rettungstat.

Einschränkungen
Personen, die zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr verpflichtet waren oder denen sonst der Schutz des Lebens anderer anvertraut war, kann für eine Rettungstat eine staatliche Auszeichnung nach diesem Gesetz nur gewährt werden, wenn bei der Rettungstat die Grenzen der ihnen obliegenden Pflichten erheblich überschritten worden sind.

Ordensverfahren (soweit Wertung jeweils positiv)

  • Einholung der benötigten Stellungnahmen durch das Landratsamt Regensburg
  • Vorschlagsempfehlung der Landrätin an die Regierung der Oberpfalz
  • Vorschlag durch die Regierung der Oberpfalz
  • Verleihung und Aushändigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten im Rahmen einer Feierstunde