Goldene Ehrenamtskarte
Voraussetzungen und Gültigkeit:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens 25 Jahren
- wohnhaft im Landkreis Regensburg
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre - bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei) können die Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber/innen des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. Dazu zählen folgende Dienstzeitauszeichnungen für 25- und 40-jährige Dienstzeit:
- Feuerwehr-Ehrenzeichen
- BRK-Ehrenzeichen
- ASB-Ehrenzeichen
- JUH-Ehrenzeichen
- MHD-Ehrenzeichen
- DLRG-Ehrenzeichen
- THW-Ehrenzeichen
- Reservistinnen und Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr sind nicht hinderlich. Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.
Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.
Die Ehrenamtskarte ist als Scheckkarte und als digitale Version für Ihr Smartphone oder Tablet erhältlich. Sie können auswählen, welchen Kartentyp Sie beantragen möchten: